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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Benthem Gratama Advocaten B.V. (‘Benthem Gratama’) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, worunter sich ausdrücklich auch jeder geänderte, bestehende oder künftige Auftrag versteht, der Benthem Gratama oder den für diese tätige (juristische) Personen erteilt wird, sowie für alle Rechtsverhältnisse, die damit im Zusammenhang stehen.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für jeden – gegebenenfalls in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden – Dritten erstellt worden, der im Rahmen der Durchführung eines jeglichen Auftrags eingeschaltet wird oder in diesem Zusammenhang haftbar ist oder sein kann. Bei dieser Klausel handelt es sich um eine Klausel zugunsten Dritter im Sinne von Artikel 6:253-256 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW).
  3. Sämtliche Aufträge werden ausschließlich von Benthem Gratama angenommen und erledigt, und zwar auch, wenn ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart worden ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person durchgeführt werden wird. Eine Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich unter Ausschluss der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW).
  4. Die Erledigung erteilter Aufträge erfolgt ausschließlich für den Auftraggeber. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Dritten Dokumente, die Benthem Gratama für den Auftraggeber erstellt hat, zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme gilt diesbezüglich für vom Auftraggeber eingeschaltete Berater. Dritte können aus dem Inhalt der durchgeführten Tätigkeiten und deren Ergebnissen keinerlei Rechte (für sich selbst oder andere als dem Auftraggeber) herleiten. Sofern der Auftraggeber Dritten den Inhalt der von Benthem Gratama für ihn durchgeführten Arbeiten mitteilt, ist der Auftraggeber gegenüber Benthem Gratama verpflichtet, die jeweiligen Dritten darauf hinzuweisen, dass jene Tätigkeiten unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt worden sind. Wenn Dritte auf irgendeine Weise den Inhalt dieser Tätigkeiten nutzen, sind diese Dritten an den Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden.
  5. Im Falle des Einschaltens von Hilfspersonen und anderen Dritten lässt Benthem Gratama die erforderliche Sorgfalt walten und wird sich mit dem Auftraggeber hinsichtlich der Auswahl dieser Dritten (außer im Falle einer Unterstützung seitens Prozessbevollmächtigten oder Gerichtsvollziehern), soweit dies in der Beziehung zum Auftraggeber nach billigem Ermessen möglich und üblich ist, beraten. Die Kosten für das Einschalten dieser Dritten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine jegliche Haftung von Benthem Gratama für Mängel dieser Dritten wird ausgeschlossen. Benthem Gratama wird vom Auftraggeber ermächtigt, eventuelle Haftungsbeschränkungen seitens Drittparteien im Namen des Auftraggebers anzunehmen. Der Auftraggeber stellt Benthem Gratama von jeglichen Haftungsansprüchen durch Dritte, worunter die vertretbaren Kosten für juristischen Beistand, die in jeglicher Weise mit den durch Benthem Gratama für den Auftraggeber erledigten Tätigkeiten zusammenhängen oder sich daraus ergeben, frei.
  6. Sofern durch die oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags des Auftraggebers oder auf andere Art und Weise Sach- oder Personenschäden verursacht werden, für die Benthem Gratama haftbar ist, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag, der im jeweiligen Fall kraft der von Benthem Gratama abgeschlossenen (Berufs-) Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird zuzüglich des Selbstbehalts, der gemäß den Versicherungsbedingungen nicht zu Lasten des Versicherers geht.
  7. Sofern aus welchem Grund auch immer die besagten Versicherungen zu keiner Auszahlung schreiten können oder werden, beschränkt sich eine jegliche Haftung von Benthem Gratama auf zweimal das in Rechnung gestellte Honorar für den Auftrag, aus dem sich die Haftung ergibt, wobei ein Höchstbetrag von 50.000,00 € gilt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden die Folge einer Vorsätzlichkeit oder bewussten Fahrlässigkeit von Benthem Gratama oder deren Rechtsanwälten ist.
  8. Die (Berufs-) Haftpflichtversicherung von Benthem Gratama erfüllt die Anforderungen, welche die niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten) daran stellt. Informationen zu dieser Versicherung liegen in der Geschäftsstelle von Benthem Gratama zur Einsichtnahme aus.
  9. Die Haftungsbeschränkung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für die Nicht-Weisungsunterworfenen, die den Auftrag (mit) durchführen. Diese Bestimmung ist als eine Klausel zugunsten Dritter im Sinne von Artikel 6:253-256 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) zu betrachten.
  10. Der Auftraggeber ist berechtigt, ausschließlich Benthem Gratama im Zusammenhang mit der etwaigen Haftung im Sinne von Artikel 6 in Anspruch zu nehmen. Ein jeglicher Schadenersatz gegenüber Arbeitnehmern, Rechtsanwälten und Geschäftsführern von Kanzleigesellschaften von Gesellschaftern von Benthem Gratama wird ausgeschlossen. Diese Bestimmung ist als eine Klausel zugunsten Dritter im Sinne von Artikel 6:253-256 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) zu betrachten.
  11. Jegliche Ansprüche gegenüber Benthem Gratama erlöschen, sofern diese nicht innerhalb eines (1) Jahres, nachdem der Auftraggeber darüber im Bilde war oder hätte sein können, beim zuständigen Richter anhängig gemacht worden sind.
  12. Die von Benthem Gratama durchgeführten Tätigkeiten für den Auftraggeber werden auf der Grundlage des Zeitaufwands multipliziert mit dem für den Auftrag geltenden Honorar in Rechnung gestellt, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Das Honorar basiert auf einem festen Stundensatz, kann jedoch (je nach der Erfahrung und dem Fachwissen derjenigen Person, die den Auftrag tatsächlich durchführt, dem finanziellen Interesse und dem Maß der Dringlichkeit, die an dem Auftrag haftet, und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers) variabel sein. Jährlich, und zwar stets mit Wirkung vom 1. Januar, werden die von Benthem Gratama angewandten Stundensätze angepasst und einer Inflationskorrektur unterworfen. Das Honorar wird um die Umsatzsteuer sowie etwaige Fahrtkosten und die Kosten Dritter (Auslagen) erhöht.
  13. Die Tätigkeiten werden periodisch in Rechnung gestellt. Es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden, gilt als Zahlungsfrist ein Zeitraum von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Sofern die Zahlung nicht fristgemäß eingeht, ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und hat der Auftraggeber ohne eine nähere Inverzugsetzung und unbeschadet der sonstigen Rechte von Benthem Gratama ab dem Fälligkeitsdatum die gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Sollte die Zahlung nach der Mahnung nicht erfolgen, ist Benthem Gratama berechtigt, sämtliche vertretbaren gerichtlichen (auch sofern diese über dem Liquidationssatz liegen) und außergerichtlichen (Inkasso) Kosten, die ihr infolge der Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers entstanden sind, in Rechnung zu stellen. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf jeden Fall auf mindestens 15 Prozent der fälligen Hauptforderung. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine Privatperson handelt, wird hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten die Staffel für außergerichtliche Inkassokosten (BIK-staffel) oder eine sich daraus ergebende Regelung angewandt.
  14. Benthem Gratama kann jederzeit einen Vorschuss für durchgeführte oder durchzuführende Tätigkeiten verlangen.
  15. Im Falle der Nichtbegleichung der Tätigkeiten (sowie der verlangten Vorschüsse) durch den Auftraggeber ist Benthem Gratama berechtigt, ihre Tätigkeiten auszusetzen, bis eine vollständige und integrale Zahlung erfolgt ist, und zwar unter Ausschluss einer jeglichen Haftung von Benthem Gratama für Schäden, die infolgedessen entstehen sollten.
  16. Die Personendaten des Auftraggebers werden im Rahmen der Durchführung des erteilten Auftrags verarbeitet. Außerdem werden diese Personendaten für kaufmännische Zwecke in eine Datei eingespeist, und zwar unter anderem zur Einladung zu Seminaren oder zur Versendung von Newsletters. Auf Ersuchen des Auftraggebers werden die Personendaten sofort aus der fraglichen Datei entfernt.
  17. Die Rechtsanwälte, die den betreffenden Auftrag durchführen, sind bei der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten, Neuhuyskade 94, 2596 XM, Den Haag, +31-(0)70-3355353, info@advocatenorde.nl) eingetragen.
  18. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Benthem Gratama und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung. Außer in Fällen, in denen die Schiedsordnung der Anwaltschaft (geschillenregeling Advocatuur) gilt, ist ferner ausschließlich der zuständige Richter in den Niederlanden befugt, über Streitigkeiten eine Entscheidung ergehen zu lassen.

Die Benthem Gratama Advocaten B.V. (IHK-Nr.: 66383730), Bencs Advocaten B.V. (IHK-Nr.: 62328573) und Adreyt B.V. (IHK-Nr.: 24369678) arbeiten jeweils auf eigene Kosten und Gefahr unter dem Handelsnamen Benthem Gratama Advocaten. Siehe www.benthemgratama.nl. Sämtliche Rechtsanwälte sind innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Benthem Gratama Advocaten B.V. tätig, und zwar außer meester D. Meulenberg und meester P.A.M. Manning, die innerhalb der Bencs Advocaten B.V. tätig sind, und außer meester J.M. Hebly, der innerhalb der Adreyt B.V. tätig ist.

 

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